Motorenhersteller empfehlen

Freigabe der Motorenhersteller für den Einsatz
von schwefelarmem Heizöl

Bislang wurde seitens der Hersteller von Notstrom und Netzersatzanlagen für den Betrieb der Motoren Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 gefordert. Daraus ergibt sich bislang für die Betreiber und Serviceunternehmen ein erhebliches Problem. Einerseits ist die Gewährleistung des Motorenherstellers an die Verwendung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 gebunden, andererseits ist durch die Zumischung von Biodiesel aufgrund des Biokraftstoffquotengesetzes die Langzeitlagerfähigkeit des Brennstoffs nicht zu gewährleisten.

Führende Hersteller haben auf Basis einer Studie des Instituts für Wärme und Oeltechnik zur Brennstoffqualität in Netzersatzanlagen den Einsatz von schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603-1 für ihre Motoren freigegeben oder empfehlen diesen sogar ausdrücklich (siehe Freigabeerklärungen im Download-Bereich am Fuß dieser Seite). Sehen die Herstelleranforderungen keine Nutzung von Heizöl nach DIN 51603 Teil 1 als Brennstoff vor, sollte eine entsprechende Freigabe vom Hersteller eingeholt werden.

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